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Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2022

Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2022
Datum:
Veröffentlicht: 26.1.22
Von:
Claudia Beetz

Am 19./20. März 2022 werden in ganz Bayern die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Diese Wahlen sind ein wichtiges demokratisches Element in unserer Kirche und eine Chance sich aktiv in die Gestaltung unseres kirchlichen Lebens einzubringen. Das Motto für die Wahl lautet: Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.

Bis zum 23. Januar 2022 konnten Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten abgegeben werden. Die Vorschlagsliste wird nun geprüft, die Wahllisten werden bis spätestens 6. März 2022 – also im nächsten Pfarrbrief veröffentlicht.

Nach §5 der Wahlordnung wird die Wahl mit diesem Pfarrbrief öffentlich bekannt gemacht:

In unseren Pfarreien können die Wahlberechtigten so wählen:

• persönliche Stimmenabgabe am 19./20. März 2022 in den Wahllokalen

• per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das zuständige Pfarrbüro beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 13. März 2022 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich. Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.

Gemäß Beschluss der amtierenden Pfarrgemeinderäte gelten folgende Bestimmungen:

Anzahl der zu Wählenden Vorsitzende/r des Wahlausschusses

PGR Förtschendorf 6 Personen werden gewählt Stefan Hofmann

PGR Marienroth 6 Personen werden gewählt Elisabeth Scholz

PGR Posseck und Gifting 6 Personen werden gewählt Josef Lang

PGR Pressig und Welitsch 6 Personen werden gewählt Liane Wachter

PGR Rothenkirchen 6 Personen werden gewählt Stefan Löffler

PGR Teuschnitz 6 Personen werden gewählt Rainer Tautz

PGR Tschirn 6 Personen werden gewählt Philipp Schedel

PGR Wickendorf 6 Personen werden gewählt Uwe Thoma

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Alle, die aktiv am Gemeindeleben unserer Pfarrei teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können auf Antrag das aktive Wahlrecht in unseren Pfarreien erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Wählbar sind alle wahlberechtigen Personen unserer Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, und diejenigen, die in unserer Pfarrei wählen dürfen. Die vorgeschlagene Person muss ein schriftliches Einverständnis zur Aufstellung als Kandidat/in geben.

Das Wählerverzeichnis liegt ab 27.01.2022 in den Pfarrbüros zur Überprüfung aus. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der vorletzten Seite des Pfarrbriefs. Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro oder an die Mitglieder des Wahlausschusses.

Weitere Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl finden Sie unter:

www.pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de