Ein paar Hinweise zur Feier der Gottesdienste in den Kar- und Ostertagen

Unser Erzbischof hat bereits im Jahr 2017 Leitlinien für die Feier der Gottesdienste in Kraft gesetzt. Zu Ihrer Information haben wir einige wichtige Auszüge aus den Leitlinien zusammengestellt, die vor allem die Feier der Kar- und Ostertage betreffen:
Liebe Schwestern und Brüder!
In der Liturgischen Kommission der Erzdiözese wurden in vielen Sitzungen ,,Leitlinien für die Gottesdienste in den Seelsorgebereichen“ erarbeitet. Bewusst haben wir den Begriff ,,Leitlinien" gewählt, was bedeutet: Sie sollen in allen Seelsorgebereichen angewendet und umgesetzt werden. Die darin genannten kirchenrechtlichen Vorgaben sind überall und für jeden verbindlich, ebenso sind die Normen der Deutschen Bischofskonferenz und unseres Erzbistums für die Feier der Gottesdienste zu beachten. Sie müssen auf die jeweilige konkrete Situation adaptiert werden. Ich bitte Sie, diese Leitlinien umzusetzen.
+ Dr. Ludwig Schick, Erzbischof
Grundsätzliches
• Die Eucharistiefeier ist Quelle und Höhepunkt des liturgischen Lebens. Gleichzeitig kennt die Kirche eine Vielzahl weiterer Gottesdienstformen. Daher werden die Seelsorgebereiche ermutigt, auch Erfahrungen mit anderen Gottesdienstformen zu sammeln und diese Vielfalt als Bereicherung zu erleben.
Zur Feier des Sonntags
• Dem Sonntag kommt die höchste Priorität in der Feier der Liturgie zu.
• Es ist anzustreben, dass am Sonntag eine Eucharistiefeier in allen Pfarrkirchen gehalten wird. Wo dies nicht erreichbar ist, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass zumindest innerhalb des Seelsorgebereichs grundsätzlich an jedem Sonn- und Feiertag eine Eucharistie gefeiert wird.
• Der Wunsch nach angenehmeren Gottesdienstzeiten hat insgesamt keine Priorität.
Karwoche und österliches Triduum
• Die Feier vom Einzug Christi am Palmsonntag sollte im Seelsorgebereich in ausgewählten Pfarrkirchen gehalten werden, am besten in Form der Prozession. Wo keine Eucharistiefeier möglich ist, kann eine Wort-Gottes-Feier an ihre Stelle treten. Die beauftragten Leiterinnen und Leiter dieser Feiern können dabei auch die Palmzweige segnen.
• Die drei Hauptfeiern des österlichen Triduums (Gründonnerstag bis Ostern) stellen einen einzigen Gottesdienst dar und sind daher als Einheit zu betrachten. Einzelne Feiern können sinnvollerweise nicht von den anderen losgelöst werden. Priester sollen den Hauptfeiern des Triduum Sacrum jeweils nur einmal vorstehen.
Am Gründonnerstagabend beginnt die österliche Dreitagefeier. Dafür fehlt es in der Praxis oft noch an Bewusstsein.
• Die Eucharistiefeier ist dem Tag im höchsten Maß angemessen.
• Der Priester soll der Abendmahlsmesse nur einmal vorstehen.
• Wo nicht in jeder Pfarrkirche Eucharistie gefeiert werden kann, ist folgendes möglich:
- Organisation von Fahrgelegenheiten in eine benachbarte Kirche des Seelsorgebereichs, insbesondere dort, wo nur wenige Gläubige an der Gründonnerstagsmesse teilnehmen
- Wort-Gottes-Feier, wo beauftragte Leiterinnen und Leiter zur Verfügung stehen
- Ölbergandacht
• Die Austeilung der Kommunion außerhalb der Eucharistiefeier muss am Gründonnerstag unterbleiben. Ausgenommen ist davon nur die Krankenkommunion.
Karfreitag
• Die Feier vom Leiden und Sterben Christi nach dem Messbuch kann auch von Diakonen und beauftragten Laien geleitet werden.
• Niemand - Priester, Diakon oder Laie - soll diese Feier mehr als einmal am selben Tag leiten.
• Keine (Pfarr-)Kirche soll am Karfreitag ohne Liturgie bleiben. Hierbei bieten sich folgende Feierformen an:
- Kreuzweg, Passionsandacht, Andacht von den Sieben Worten
- Wenn überhaupt keine Leiterin bzw. kein Leiter zur Verfügung steht, kann wenigstens gemeinsam der Schmerzhafte Rosenkranz gebetet werden.
Karsamstag
• Am Karsamstag wird keine Eucharistie gefeiert.
Osternacht und Ostersonntag
• Die Eucharistie, in der Christus seine Gemeinde zum österlichen Mahl versammelt, ist mit dem Osterfest aufs Engste verbunden. Daher sind alle Priester aufgerufen, mitzuhelfen, dass in jeder Pfarrkirche und größeren Filiale wenigstens eine Eucharistiefeier am Ostersonntag (unter Einschluss der Osternacht) stattfinden kann.
• Die Osternacht als „Mutter aller Vigilien“, Höhepunkt des Triduums und des Kirchenjahres, genießt höchste Priorität unter den österlichen Gottesdiensten.
• Wo in einer Pfarrkirche trotz größter Bemühungen weder eine volle Ostervigil noch eine Eucharistiefeier am Sonntag möglich ist, soll eine festliche Wort-Gottes-Feier gehalten werden. In diesem Fall sollte unbedingt am Ostermontag eine Eucharistiefeier stattfinden.